Allgemeine Geschäftsbedingungen – ab Dezember 2011

Mit der Buchung einer Ferienwohnung der SonnenDüne in der Emsstraße 16 & 30 sowie im Waldweg 11 auf der Insel Nordenrey wird ein Miet- bzw. Gastaufnahmevertrag abgeschlossen. Daraus ergeben sich die folgende Rechte und Pflichten für Sie als Gast und und mich als Ihren Gastgeber:

 

Ab wann gilt der Mietvertrag?

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie gilt für den Anmelder, ggf. auch für weitere Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Der Mietvertrag gilt als verbindlich, wenn Sie den Vertrag unterzeichnen und innerhalb einer Woche zurück senden. Nach Fristablauf kann die Wohnung vom Gastgeber bzw. dem Vermieter anderweitig vermietet werden.

 

Wie erfolgt die Zahlung?

2 Wochen nach Zustandekommen des Mietvertrages zahlen Sie 20% des Mietzinses als Anzahlung auf das im Mietvertrag angegebene Konto. Bis 4 Wochen vor Mietbeginn zahlen Sie die restlichen 80% auf das Konto. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietzins sofort zu zahlen. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann die Ferienwohnung anderweitig vergeben werden. Ohne vollständige Zahlung kann der Zutritt zur Ferienwohnung verweigert werden.

 

Welche Regelung gilt bei einem Rücktritt oder einer Vertragsänderung?

Sie können mir gegenüber jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Sie trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Von dieser Verpflichtung werden Sie frei, wenn und soweit ich die Ferienwohnung zu den gleichen Konditionen anderweitig vergeben konnte oder Sie Ersatzmieter stellen. Bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person der Ersatzmieter darf ich die Vermietung ablehnen. Gelingt die anderweitige Vermietung nicht, erstatte ich die ersparten Aufwendungen. Diese sind nach meinen Erfahrungen 10% des Mietpreises. Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn wird daher 90% der Mietsumme einbehalten, danach der gesamte Mietzins. Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Unabhängig von der o.g. Regelung wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von € 60 fällig.

 

 Zu welchen Zeiten finden An- & Abreise statt?

Die Anreise findet zwischen 16-19 Uhr statt, am Abreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung bis 10 Uhr zur Verfügung. Wird sie länger genutzt, bin ich berechtigt, eine weitere Übernachtung zu berechnen. Kann die Wohnung deshalb nicht rechtzeitig an die nächsten Mieter übergeben werden, bin ich außerdem berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Welche Leistungen sind im Mietpreis eingeschlossen?

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Mietvertrages. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. bei Verstoß gegen die vereinbarte Belegung ist der 0,5fache Betrag des gesamten von Ihnen für Ihren Aufenthalt geschuldeten Mietpreises nach zu zahlen.

 

Was sind meine Pflichten als Gast?

Als Gast haben Sie die Ferienwohnung und das gesamte Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Sie sind verpflichtet, alle durch Sie und Ihre Mitbewohner entstandenen Schäden anzuzeigen und zu ersetzen. Nach Ende der Mietzeit geben Sie die Wohnung besenrein bzw. in gesaugtem Zustand zurück; Geschirr und Küche sind zu spülen bzw. zu reinigen. Müll ist nach dem speziellen Müllkonzept des Landkreises Aurich in die vorhandenen Mülltonnen getrennt zu entsorgen, Gläser in die öffentlichen Container zu entsorgen. Das Rauchen ist weder in der Wohnung, auf den Balkonen und Terrassen noch auf dem Grundstück gestattet. Haustiere dürfen weder mitgebracht noch im Auto deponiert werden. Im Interesse der nachfolgenden Mieter, die ebenfalls eine allergikerfreundliche Wohnung vorfinden sollen, verpflichten Sie sich, für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Rauch- und Haustierverbot einen Betrag in Höhe des gesamten von Ihnen für Ihren Aufenthalt geschuldeten Mietpreises nachzuzahlen.

 

Was gilt bei Mängeln? Wer haftet bei Schäden?

Sollten Sie beim Bezug der Ferienwohnung Mängel feststellen, sind Sie verpflichtet, mir diese anzuzeigen und alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Ich werde die Mängel überprüfen und im Rahmen des Zumutbaren beseitigen. Ich hafte nicht für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Feuer und Wasser an Ihrem Eigentum. Sie haften für die nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte. Als Eltern haften Sie außerdem innerhalb des Hauses und des Grundstückes für Ihre Kinder.

Gerne berät Sie zu Versicherungsfragen Herr Schweter unter 0251 – 39 77 660 vom www.gsp-finanzkontor.de